antidiskriminierungsgesetz
endlich wird die eu-richtlinie auch in deutschland umgesetzt und wir bekommen ein antidiskriminierungsgesetz. wer hätte gedacht, dass ein land, wie deutschland nicht schon längst ein solches gesetzt irgendwo in seiner gesetzgebung verankert hat. jetzt bleibt es abzuwarten, wie sich die durchsetzung des gesetztes im bundestag und bundesrat gestallten wird. und wenn es einmal in kraft tritt, wird es jede menge klagen geben. meine frage diesbezüglich: können sich männer auf dieses gesetz berufen, um nicht den wehr- oder zivilidienst leisten zu müssen?

